Thüringer Beratungsförderung mit Meisterwerk beantragen
Mit der Beratungsrichtlinie werden Unternehmen in Thüringen unter anderem bei den Themen Marketing, Unternehmenswachstum, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie unterstützt. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 50% der Standardeinheitskosten. Die Förderung erfolgt für die Unternehmen in Form einer Intensivberatung oder als Prozessbegleitung unter Einbeziehung eines gelisteten Beraters und Qualitätssicherer. Wir sind sowohl bei Ellipsis (Link), als auch bei dem RKW (Link) gelistetete Berater. Qualitätssicherer wie die Ellipsis oder RKW kümmern sich um den gesamten Förderprozess. Sie erstellen alle notwendigen Förderunterlagen, wie beispielsweise Förderantrag, Fördermittelabruf und Verwendungsnachweis zum Nachweis der eingesetzten Fördermittel. Die förderbare Beratungsleistung beträgt mindestens 6 und maximal 25 Tage mit je 8 Stunden. Zusätzlich zu unseren Kosten kommen die Kosten der Qualitätssicherung, die ebenfalls mitgefördert werden. Bei Ellipsis betragen diese Kosten aktuell 110,00 € je Tagwerk und beim RKW 120,00 € je Tagwerk.
Thüringer Beratungsförderung Standardeinheitskosten erklärt
Die Beratungsrichtlinie läuft in der neuen Förderperiode 2021-2027 über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Zuvor war die GFAW, als Tochter der TAB, der Fördermittelgeber. In diesem Zusammenhang wurden auch die sogenannten Standardeinheitskosten eingeführt. Laut den Leitlinien für die vereinfachte Kostenoption der EU-Kommission handelt es sich hierbei um: „Im Fall von Standardeinheitskosten werden die förderfähigen Kosten eines Vorhabens ganz oder teilweise auf der Grundlage des Produkts aus quantifizierten Maßnahmen, Leistungen oder Ergebnissen und dem Standardeinheitskostensatz berechnet, die im Voraus festgelegt werden. Diese Möglichkeit ist bei allen Arten von Projekten oder Teilprojekten möglich, bei denen für eine Maßnahme quantitative Zielvorgaben und daher Standardeinheitskosten festgelegt werden können.“ Kurzgefasst und verständlicher: Es handelt sich um einen festgelegten Kostensatz für einen Fördertag. Bei der Beratungsrichtlinie liegt dieser bei 950,00 € pro Tag, wovon 50% bezuschusst werden. Damit beträgt der Fördersatz pro Tag 475,00 € (siehe Rechenbeispiel).
Thüringer Beratungsförderung Standardeinheitskosten Beisipielrechnung
Es handelt sich hierbei um eine „nachschüssige Förderung“, was bedeutet, dass wir erst die Auszahlung der Fördermittel beantragen können, wenn die Rechnung des Beraters und der Qualitätssicherers bezahlt wurden. Bei Bedarf sind Zwischenabrufe möglich. Zu Beginn jeder Beratung stellen wir unseren Kunden einen Projektplanungsbogen zu, auf dem alle relevanten Daten und Informationen abgefragt werden. Auf Grundlage dessen beantragen wir die Fördermittel beim Qualitätssicherer und bei der TAB. Der Begriff Standardeinheitskosten sorgt bei vielen Kunden für erste Verwirrungen. Deswegen möchten wir dir gerne zwei Rechenbeispiele aufzeigen, damit du siehst welche Kosten, mit welcher Förderung auf dich zukommen. Eine Förderung von mehr als 475,00 € pro Tag ist nicht möglich. Die Beispiele betrachten ein zu 50% gefördertes Projekt der Thüringer Beratungsrichtlinie.